(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die obige und weitere gesetzliche Bestimmungen schützen zumindest theoretisch alltäglich viele Elternteile und ihre Kinder vor Verarmung und vor Ex-Partnern, die sich nach einer Schwangerschaft oder einer missglückten Beziehung heimlich, still und leise aus dem Leben des von ihnen gezeugten Kindes stehlen wollen und somit mitunter Mutter und Kind das Recht auf ein würdevolles Leben nehmen. In der Praxis hilft dieses Recht den betroffenen Müttern jedoch herzlich wenig, wenn ihnen die notwendigen Beweismittel für die Anspruchsbegründung fehlen oder wenn sich der Vater, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, seinen Verpflichtungen entzieht, indem er unbekannt verzieht.
Die andere Seite der Medaille ist gleichsam unschön: Auch wenn in den letzten Jahren Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Vätern durchgesetzt wurden, verfügen Mütter noch immer über zahlreiche Privilegien, die ihren männlichen Pendants verwehrt bleiben. Was kann ein Vater beispielsweise tun, der vermutet, dass ihn seine ehemalige Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes weiter fleißig Alimente bezahlen lässt, obwohl sie sich in einer neuen eheähnlichen Beziehung befindet, in der gemeinschaftlich ausreichend Geld erwirtschaftet wird, um das Kind zu ernähren und ihm sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Komfort zu gewährleisten? Letztlich ist die Situation für beide Seiten suboptimal, gerade wenn es um den gerichtsfesten Beweis von Umständen geht, die für einen selbst an sich bereits klar sind.
Die IHK-zertifizierten Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt werden immer wieder Zeugen sowohl unverantwortlicher Väter, die sich der Unterhaltspflicht vollends entziehen wollen, als auch dreister Betrugsversuche von verlassenen Frauen, die – ob aus Rache, Habgier oder mangelndem Rechtsbewusstsein – alles in die Wege leiten, damit der Ex-Partner ihnen einen schönen Lebensstil ermöglicht, indem er trotz eigener Erwerbstätigkeit oder einer neuen Ehe des Unterhaltsempfängers weiterhin Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zahlt. Im BGB ist zwar unter den Paragraphen 1570-1573 eindeutig geregelt, dass sich bei einer Erwerbstätigkeit des zu unterhaltenden Partners die Zahlungshöhe mindestens vermindert, doch scheinen immer wieder Frauen wie Männer zu glauben, ihren ehemaligen Partnern unrechtmäßig um Geld betrügen zu können. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt stehen den Opfern – egal auf welcher Seite und egal welchen Geschlechts – zur Verfügung, um solche Auswüchse von Unterhaltsbetrug gerichtsverwertbar nachzuweisen: 069 1201 8431.
Auch wenn ein erster Weg zur Polizei je nach Sachlage hilfreich sein kann, besonders wenn ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil unrechtmäßig verbietet, sind der Polizei und dem Gericht ohne handfeste Beweise gegen den (mutmaßlich) widerrechtlich handelnden Elternteil die Hände gebunden. Es ist daher empfehlenswert, sich von unseren Frankfurter Privatdetektiven kostenlos darüber beraten zu lassen, wie in Ihrem speziellen Fall vorgegangen werden muss und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Kein Elternteil sollte im Umgang mit seinen Kindern und auch im Umgang mit Geld unrechtmäßig benachteiligt werden; sei es eine Mutter, die tagtäglich um den ihr zustehenden Unterhalt kämpfen muss, oder sei es der Vater, der unter Aufopferung all seiner Arbeitskraft eine Ex-Frau zu unterhalten hat, während sich diese auf seine Kosten ein schönes Leben macht.
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