Wirtschaftliche Schäden entstehen Unternehmen nicht nur durch illoyale Arbeitnehmer oder Betriebsspionage durch Wettbewerber, sondern oftmals auch durch ehemalige Mitarbeiter oder Subunternehmer, die entgegen geltender rechtlicher Bestimmungen oder gar ausdrücklicher vertraglicher Kundenschutzklauseln Klienten und Kunden abwerben und somit einen gleichberechtigten Wettbewerb einschränken oder gänzlich unterbinden. Unsere Wirtschaftsdetektive in Frankfurt übernehmen die Nachweisführung: 069 1201 8431.
In mehr als 50 % aller Kündigungsfälle, sei es von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, gehen die Beteiligten nicht einvernehmlich auseinander. Der Mitarbeiter fühlt sich hintergangen und betrogen oder übervorteilt und nicht ausreichend beachtet. In manchen Fällen sehen sich Arbeitgeber und -nehmer nie wieder, doch vorwiegend wechselt der Mitarbeiter aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Vita branchenintern. Um sich im Nachhinein an seinem vermeintlich ungerechten ehemaligen Arbeitgeber zu rächen, verstoßen nicht wenige dabei gegen im Vertrag verzeichnete Wettbewerbs- und Kundenschutzklauseln, die besagen, dass der Arbeitnehmer zum einen nicht zeitnah bei einem Konkurrenzunternehmen anstellig werden und zum anderen keine Kunden des alten Arbeitgebers für den neuen Arbeitgeber oder gar sein eigenes Unternehmen abwerben darf.
Fallen Ihnen derartige illegale Aktivitäten auf und gelingt Ihnen die Nachweisführung, können Sie den Täter in Regress nehmen, das heißt: schadenersatzpflichtig machen. Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt observieren die Zielperson und dokumentieren gerichtsverwertbare Beweise: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de.
Nicht nur ehemalige Angestellte begehen wettbewerbsrechtliche Verstöße durch Kundenklau, in manchen Branchen arbeiten auch Mitbewerber mit widerrechtlichen Exklusivklauseln, mit denen sie Kunden einschüchtern sowie den Wettbewerb und einen fairen Preis- und Qualitätskampf unterbinden. Ein Beispiel:
Familie Steinbach will ein Haus bauen und sucht einen Sanitärinstallateur. Unter den ortsansässigen Frankfurter Unternehmen finden sich drei, die Familie Steinbach in die engere Wahl zieht. Selbstverständlich möchte man sich, neben dem persönlichen Eindruck, auch einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen, weshalb man alle drei Unternehmen um einen Termin auf der Baustelle bittet, damit von allen Firmen jeweils ein Kostenvoranschlag erstellt werden kann. Unternehmer A hat den ersten Ortstermin, er nimmt die auszuführenden Arbeiten in Augenschein und fertigt einen Vorvertrag mit Familie Steinbach aus. In diesem besagt eine Klausel, dass die Familie bei der Ausführung der Arbeiten, wie sie zum Zeitpunkt des Vertrages beschrieben wurden, ausschließlich das Unternehmen A beauftragen darf. Damit sind die Unternehmer B und C – ohne dass sie das Bauvorhaben besichtigt haben – von vornherein benachteiligt, scheinbar sogar von einem Auftrag ausgeschlossen. Ferner hat sich Familie Steinbach fast gänzlich auf Gedeih und Verderb dem Unternehmer A ausgeliefert.
Wenn Sie Kunde eines Unternehmens sind, das Sie auf die oben beschriebene oder ähnliche Weise an sich gebunden hat, dann kontaktieren Sie umgehend unsere Wirtschaftsermittler in Frankfurt. In den meisten uns bekannten Fällen ist diese Klausel sittenwidrig und damit unwirksam. Dasselbe gilt für Unternehmen, die feststellen, dass vermeintlich sichere Aufträge unter Zuhilfenahme von Knebelverträgen an ein Konkurrenzunternehmen vergeben werden. Unsere Frankfurter Detektive recherchieren fallspezifisch und umfassend und stellen Ihnen in beiden Konstellationen gerichtsverwertbares Beweismaterial zur Verfügung.
Kurtz Detektei Frankfurt
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Tel.: 069 1201 8431
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