Beim Verdacht der vorsätzlichen Falschabrechnung von Spesen oder Arbeitszeiten werden unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive aus Frankfurt am Main gern für Ihr Unternehmen tätig, um den Sachverhalt gerichtsfest zu klären und den oder die delinquenten Mitarbeiter zu überführen: 069 1201 8431.
Während es Mitarbeitern im Innendienst für gewöhnlich nicht möglich ist, unbemerkt mehr Arbeitsstunden zu notieren, als tatsächlich geleistet wurden, stehen Außendienstlern hierbei deutlich kleinere Hindernisse im Weg. Nehmen wir als – problemlos auf andere Berufe übertragbares – Beispiel den Staubsaugervertreter, der turnusmäßig die Bestandskunden anfährt, um die Produkte seines Arbeitgebers zu verkaufen. Durchschnittlich benötigt er für einen Kundenbesuch die fiktive Zahl von 60 Minuten inklusive Fahrtzeit. Folglich würde er an einem regulären Acht-Stunden-Tag acht Kunden aufsuchen können. Was jedoch, wenn er die Kunden nur oberflächlich berät, sie schon nach wenigen Minuten wieder verlässt und trotzdem die vollen 60 Minuten aufschreibt? Dann zahlen Sie als Dienstherr für eine Arbeitsleistung, die Ihr Angestellter gar nicht erbracht hat.
In der Praxis haken Abrechnungsbetrüger ihre Termine oft im Eiltempo hintereinander ab, um zeitnah Feierabend machen zu können. So wird aus einem achtstündigen Arbeitstag schnell ein Zwei-Stunden-Kurzeinsatz (sofern die Tätigkeit überhaupt ausgeübt wird). Den Rest der eigentlichen Arbeitszeit verbringen solche Außendienstler dann gern im Kino, auf der heimischen Couch, mit einer Nebenbeschäftigung oder auch mit Geschlechtsverkehr – alles reale Erlebnisse aus dem Erfahrungsschatz unserer Detektei in Frankfurt/Main. Selbst zielloses Umherfahren anstelle der Arbeitsverrichtung mussten wir schon dokumentieren; der Außendienstler nutzt die verschwendete Arbeitszeit also noch nicht einmal für eigene Ziele – ein schamloser Ausbund an Faulheit. Zufriedenstellende Verkaufsabschlüsse wird der im Beispiel genannte Staubsaugervertreter mit seiner Schnellberatung natürlich auch nicht vorweisen können, womit seinem Arbeitgeber zusätzlicher Schaden entsteht.
Andere Falllagerung mit noch höherem Schadenspotential: Der Mitarbeiter bezieht nicht nur zu Unrecht Lohn für nicht erbrachte Leistungen und kostet Sie durch die mangelnde Qualität seiner Tätigkeitsausübung Einnahmen, sondern überträgt den Betrugsschaden mittelbar auf Ihre Kunden. Nehmen wir als Beispiel einen Monteur im Reparaturdienst: Statt der geleisteten Arbeitszeit von 60 Minuten für einen Reparatureinsatz fertigt er einen Arbeitszeitnachweis über 120 Minuten. Sie verlassen sich notwendigerweise auf diese Angabe und stellen die überzogene Zeit Ihrem Kunden in Rechnung. Der unmittelbare Betrugsschaden entsteht also zunächst nicht Ihnen, vielmehr wird er auf den Kunden übertragen. Bemerkt der Kunde jedoch, von Ihrem Unternehmen übervorteilt worden zu sein, könnte dies erhebliche Imageschäden sowie Zweifel an der Zuverlässigkeit Ihres Betriebs nach sich ziehen und zur Kundenabwanderung führen.
Unsere erfahrene Frankfurter Wirtschaftsdetektei überprüft die Arbeitszeitabrechnungen Ihrer Mitarbeiter; anhand legendierter Befragungen der Kunden und Observationen des verdächtigen Mitarbeiters lassen sich dessen tatsächliche Aktivitäten ermitteln. Zum Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie einen gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht. Nutzen Sie im Bedarfsfall unser Kontaktformular oder melden Sie sich unverbindlich telefonisch bei uns.
Rechnen Ihre Angestellten die Arbeitszeiten korrekt ab oder nicht? Die IHK-zertifizierten Privatdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt dokumentieren die tatsächlichen Aktivitäten verdächtiger Mitarbeiter.
Da Außendienstler bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keiner direkten Kontrolle durch Vorgesetzte oder wenigstens auch nur Kollegen unterliegen, missbrauchen sie nicht nur ihre Stunden-, sondern gleichfalls ihre Spesenabrechnungen, um den Arbeitgeber zu betrügen. So werden eigene Kosten über das Spesenkonto abgerechnet: Betankung oder Reparatur des Privatwagens, Restaurantbesuche mit der Familie oder Freunden, ein Kurzurlaub mit einer außerehelichen Affäre als vermeintliche Geschäftsreise usw. Mitunter erzeugen die Täter Zusatzspesen sogar künstlich, um falsche Stundenabrechnungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen – der ursprüngliche Betrug erhält ein Alibi durch einen weiteren Betrug. Im Laufe der Zeit summieren sich die Schäden aus solchen kriminellen Spesenabrechnungen zu erheblichen Beträgen, doch so weit muss es nicht kommen:
Bereits bei einem Anfangsverdacht sollten Sie nicht zögern, unsere IHK-zertifizierten Detektive in Frankfurt a.M. zu kontaktieren. Durch Observationen des verdächtigen Arbeitnehmers sind wir in der Lage, Ihnen ein genaues Bild über seine Aktivitäten und die tatsächlich entstandenen Kosten zu vermitteln. Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, verschaffen wir Ihnen in Form einer schriftlichen Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse gerichtsverwertbare Beweise. Senden Sie uns eine E-Mail mit einer Beschreibung Ihres Anliegens an kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de oder rufen Sie uns für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch an: 069 1201 8431.
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