Nicht genehmigte Zweitbeschäftigungen treten in diversen Formen und aus verschiedenen Anlässen auf: als nicht angemeldete Tätigkeit (Schwarzarbeit), als Job bei einem Mitbewerber (Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot), als Selbständigkeit (nicht selten in Konkurrenz zum Arbeitgeber) oder auch ganz simpel als "normale" Anstellung ohne kompliziertere rechtliche Verstrickungen.
Den gerichtsfesten Nachweis der unerwünschten Tätigkeitsausübung durch einen Ihrer Arbeitnehmer erbringen unsere erfahrenen Frankfurter Wirtschaftsdetektive: 069 1201 8431.
Persönliche finanzielle Notlagen können einen Mitarbeiter nachvollziehbar dazu veranlassen, sich eine weitere Arbeitsstelle zu suchen. Meist wird der Nebenjob durch den Arbeitgeber geduldet, solange die Erstbeschäftigung nicht darunter leidet. Doch wenn der Arbeitnehmer übermüdet, unkonzentriert und schlecht gelaunt zum Dienst beim Hauptarbeitgeber erscheint und die Anzeichen einer Überforderung nicht zu übersehen sind, ergibt sich ein Interessenkonflikt. Das beschäftigende Unternehmen dürfte seine Schlüsse aus der Situation ziehen und dem Angestellten die Zweittätigkeit untersagen. Jedoch: Wer einmal von den Früchten aus dem Wipfel gekostet hat, wird sich womöglich nicht damit zufrieden geben, wieder das Fallobst essen zu müssen. Und so widersetzen sich viele Angestellte heimlich der arbeitgeberseitigen Anweisung, die Nebenbeschäftigung einzustellen – die Kurtz Detektei Frankfurt/Main überführt die Delinquenten mit maximaler Diskretion und großer Effizienz.
Abgesehen von Nebenanstellungen geht der Trend auch hin zur Selbständigkeit als zweites Standbein. Die stark digitalgestützte Start-up-Kultur der letzten Jahre ermöglicht es nahezu jedem, ein Business von der heimischen Couch aus zu starten. Wenn die Selbstständigkeit im Nebenerwerb erfolgt und der Unternehmer noch eine andere Hauptbeschäftigung hat, können sich dadurch jedoch diverse Probleme ergeben, zum Beispiel: Wird die selbständige Tätigkeit nach Feierabend ausgeübt, beschäftigt sie den Mitarbeiter womöglich bis spät in die Nacht und führt zu Ermüdungserscheinungen am (Haupt-)Arbeitsplatz. Oder: Ist die Selbständigkeit in derselben Branche angesiedelt wie das Unternehmen des Arbeitgebers, tritt der Angestellte in Konkurrenz zu seinem Dienstherrn und verstößt damit automatisch gegen die Treuepflichten von Arbeitnehmern in Deutschland. Auch in diesen Fällen liegt es im Interesse der beschäftigenden Firma, dass der Mitarbeiter seine Nebentätigkeit aufgibt. Für eine Überprüfung Ihres verdächtigen Angestellten und die Erhebung gerichtsfesten Beweismaterials bezüglich der Ausführung einer nicht gestatteten Zweitbeschäftigung stehen Ihnen unsere IHK-zertifizierten Detektive in Frankfurt am Main, ganz Hessen und auch Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Senden Sie uns eine Fallbeschreibung per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de oder rufen Sie uns unter der oben angegebenen Telefonnummer an.
Ein Mitarbeiter, der eine Nebentätigkeit sucht, wird diese in Anbetracht seiner Kompetenzen am ehesten im selben Wirtschaftszweig finden, in dem auch sein Erstarbeitgeber angesiedelt ist. Nimmt der Angestellte eine solche Stelle an, verstößt er jedoch unweigerlich gegen seinen Arbeitsvertrag – egal ob eine explizite Wettbewerbsklausel festgeschrieben wurde oder nicht. Dass dem so ist, hat diverse sehr gute Gründe. Einer besteht im Schutz der Firmeninterna vor unerlaubter Weitergabe an die Konkurrenz. Um nicht durch eine eventuelle Überprüfung des Erstarbeitgebers bei den Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden aufzufallen, wird der Zweitjob häufig nicht angemeldet und stellt somit sogar eine Straftat dar (unter anderem Steuerhinterziehung). Damit ist einerseits der Erstarbeitgeber geschädigt, dessen Firmendaten beim Konkurrenten landen und diesem einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, und andererseits der Staat bzw. die Gesellschaft, da regulär fällige Steuerzahlungen und Sozialabgaben nicht geleistet werden.
Unsere renommierte Frankfurter Wirtschaftsdetektei verfügt über die Expertise, unerlaubte Nebentätigkeiten durch Observationen des Verdächtigen und Recherchen bei Behörden und anderen Institutionen gerichtsfest nachzuweisen. Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit, den betreffenden Mitarbeiter sowie ggf. auch einen involvierten Konkurrenten in Regress zu nehmen. Gern informieren wir Sie unverbindlich über unsere fallorientierte Vorgehensweise. Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Frankfurter Detektei: 069 1201 8431.
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